Beratung


Beratungseinsatz nach § 37/3 Abs. 3 SGB XI

 

Die Beratungsbesuche dienen dazu, die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden An- und Zugehörigen zu unterstützen, ihnen regelmäßige Hilfestellung sowie praktische pflegefachliche Unterstützung zukommen zu lassen. So können die Beratungsbesuche entweder vor Ort in der häuslichen Umgebung oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Erstberatung hat stets persönlich (in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person) zu erfolgen. Im Anschluss kann dann grundsätzlich jeder zweite Beratungsbesuch über eine Videoberatung erfolgen. Dafür haben Sie als Leistungserbringer jedoch die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ab dem Pflegegrad 2 ist dieser Einsatz verpflichtend. 

 

Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen getragen.

TERMINE
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Beantragung und Unterstützung von Anträgen

 

Oft verliert man im Formularchaos leicht den Überblick, wir unterstützen Sie mit unserem fachlichen Engagement auch gern in diesem Bereich.

 

 

 

 

  • unser "anerkannter Pflegeberater" führt gern ein Gespräch mit Ihnen durch
  • wir füllen mit Ihnen gemeinsam alle benötigten Formulare & Anträge aus
  • wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

 

Die Kosten hierfür werden zum Teil von den Pflegekassen getragen 

können aber auch als Privatleistungen in Rechnung gestellt werden.