Beratungseinsatz nach § 37/3 Abs. 3 SGB XI
Die Beratungsbesuche dienen dazu, die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden An- und Zugehörigen zu unterstützen, ihnen regelmäßige Hilfestellung sowie praktische pflegefachliche Unterstützung zukommen zu lassen. So können die Beratungsbesuche entweder vor Ort in der häuslichen Umgebung oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Erstberatung hat stets persönlich (in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person) zu erfolgen. Im Anschluss kann dann grundsätzlich jeder zweite Beratungsbesuch über eine Videoberatung erfolgen. Dafür haben Sie als Leistungserbringer jedoch die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ab dem Pflegegrad 2 ist dieser Einsatz verpflichtend.
Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen getragen.
Beantragung und Unterstützung von Anträgen
Oft verliert man im Formularchaos leicht den Überblick, wir unterstützen Sie mit unserem fachlichen Engagement auch gern in diesem Bereich.
Die Kosten hierfür werden zum Teil von den Pflegekassen getragen
können aber auch als Privatleistungen in Rechnung gestellt werden.