Beratung


Beratungssgespräche nach § 37/3

 

Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen und hierbei die gesamte Pflege von der Familie / Angehörigen durchgeführt wird, muss in regelmäßigen Abständen die gewährleistung von der pflegerischen Sicherheit von einer Pflegeeinrichtung geprüft werden. Damit Sie auch weiterhin Ihren Pflegegrad behalten können.

 

  • Pflegegrad 1 Anspruch zwei Mal im Jahr
  • Pflegegrad 2 & 3 Verpflichtend halbjährig, also zwei Mal im Jahr
  • Pflegegrad 4 & 5 Verpflichtend vierteljährlich einmal, also vier Mal im Jahr

 Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen getragen.


Beantragung und Unterstützung von Anträgen

 

Oft verliert man im Formularchaos leicht den Überblick, wir helfen Ihnen auch sehr gern dabei.

 

 

 

  • unser "anerkannter Pflegeberater" führt gern ein Gespräch mit Ihnen durch
  • wir füllen mit Ihnen gemeinsam alle benötigten Formulare & Anträge aus
  • wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite