Beratungssgespräche nach § 37/3
Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen und hierbei die gesamte Pflege von der Familie / Angehörigen durchgeführt wird, muss in regelmäßigen Abständen die gewährleistung von der pflegerischen Sicherheit von einer Pflegeeinrichtung geprüft werden. Damit Sie auch weiterhin Ihren Pflegegrad behalten können.
Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen getragen.
Beantragung und Unterstützung von Anträgen
Oft verliert man im Formularchaos leicht den Überblick, wir helfen Ihnen auch sehr gern dabei.