Pflegegrade (ab 2025)


 

- Sachleistungen (§§ 36, 123 SGB XI) -

(Vergütung für Pflegesachleistungen, ambulant und teilstationär) 

Pflegegrad

Anspruch Sachleistungen (EUR)

Entlastungsleistung §45b (EUR)

1 Kein Anspruch 131,00 Euro
2   796,00 Euro 131,00 Euro
3 1.497,00 Euro 131,00 Euro
4 1.859,00 Euro 131,00 Euro
5 2.299,00 Euro 131,00 Euro

 

- Geldleistungen (§§ 37, 123 SGB XI) -

(Vergütung der häuslichen Pflege durch Angehörige)

Pflegegrad

Anspruch Pflegegeld (EUR)

Entlastungsleistung §45b (EUR)

1 Kein Anspruch 131,00 Euro keine Auszahlung
2 347,00 Euro  131,00 Euro keine Auszahlung
3 599,00 Euro  131,00 Euro keine Auszahlung
4 800,00 Euro  131,00 Euro keine Auszahlung
5 990,00 Euro  131,00 Euro keine Auszahlung

 


- Kombinationsleistungen -

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Teil der Pflege selbst zu übernehmen und zusätzlich einen Pflegedienst zu beauftragen. Die Sachleistung des Pflegedienstes wird prozentual gewertet und der nicht verbrauchte Anteil dem Pflegebedürftigen als Geldleistung gezahlt.

Kosten, die das Budget der Pflegekasse überschreiten sind vom Versicherten oder ggf. vom Sozialamt zu tragen.


- zusätzliche finanzielle Unterstützung der Pflegekassen -

 

Entlastungsleistungen 45b (Betreuungsleistungen)

 

Urlaubs- u. Verhinderungspflege (Entlastungsbudget)