Beratung

Beantragung von Pflegestufen

 

Oft verliert man im Formularchaos leicht den Überblick, wir helfen Ihnen auch sehr gern dabei.

 

 

 

  • unser "anerkannter Pflegeberater" führt gern ein Gespräch mit Ihnen durch
  • wir füllen mit Ihnen gemeinsam alle benötigten Formulare & Anträge aus
  • wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

 

Bei uns enstehen Ihnen auch für diese Hilfe keinerlei Kosten.

Beratungssgespräche nach § 37/3

 

Wenn Sie schon eine Pflegestufe besitzen und die gesamte Pflege von Familie/Angehörigen durchgeführt wird, muss in regelmäßigen Abständen von einer Pflegeeinrichtung geprüft werden, ob die Pflege gesichert ist. Damit Sie auch weiterhin Ihre Pflegestufe behalten können.

 

  • Pflegestufe 1 und 2 muss halbjährlich geprüft werden
  • Pflegestufe 3 muss vierteljährlich geprüft werden

 

Bei uns entstehen Ihnen für diese Besuche keinerlei Kosten.

Verhinderungs- und Urlaubspflege (trifft zu für Hauptpflegeperson)

 

Sie möchten mit ruhigem Gewissen weg fahren, sich kurz eine Auszeit gönnen oder Ihren Urlaub antreten? Über die Verhinderungs- und Urlaubspflege können wir gern für Sie einspringen und die Pflege für diesen Zeitraum sichern.

Für die Verhinderungs- und Urlaubspflege stellen die Kassen eine extra Jahrespauschale (1.612,00 Euro) zur Verfügung d.h., das Geld für die Pflegestufe wird hierbei nicht in Anspruch genommen und bleibt bestehen.

 

Wichtig hier bei ist nur:

 

  • Pflegestufe muss 6 Monate bestehen
  • max. 6 Wochen
  • Stundenweise (Zeitraum 1 Jahr)